Allgemeines
Informationen zur Prüfungsmodalität für eine IER-Veranstaltung finden Sie in der dazugehörigen Modulbeschreibung im C@MPUS Portal.
In C@MPUS werden auch alle zentral organisierten schriftlichen Prüfungstermine bekannt gegeben.
Weitere allgemeine Informationen zum Thema Prüfungsorganisation finden Sie auch auf den Seiten des Prüfungsamts.
Weitere Informationen
Die Prüfungsanmeldung erfolgt generell über das C@MPUS Portal und ist während des Prüfungsanmeldezeitraums freigeschaltet. Weiter Hinweise finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamts.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Ohne vorherige Prüfungsanmeldung während des Anmeldezeitraums beim Prüfungsamt bzw. im C@MPUS Portal können Sie an Prüfungen nicht teilnehmen.
Auch für mündliche Prüfungen muss eine Anmeldung über C@MPUS bzw. das Prüfungsamt erfolgen. Erst nach erfolgreicher Anmeldung der Prüfung kann ein Prüfungstermin vereinbart werden. Es können keine Anmeldungen nach dem Ende des Anmeldezeitraums mehr angenommen werden, nachträgliche Prüfungsanmeldungen sind ausgeschlossen.
Auch für mündliche Prüfungen muss eine Anmeldung über C@MPUS erfolgen. Erst nach erfolgreicher Anmeldung der Prüfung kann ein Prüfungstermin vereinbart werden. Es können keine Anmeldungen nach dem Ende des Anmeldezeitraums mehr angenommen werden, nachträgliche Prüfungsanmeldungen sind ausgeschlossen.
Die Vereinbarung des Prüfungstermins erfolgt mit dem jeweiligen Prüfer.
Prüfungen bei Prof. Hufendiek werden über das IER-Sekretariat (Frau Kaube-Herrero) vereinbart.
Die Anmeldung zur mündlichen Prüfung bei Prof. Hufendiek muss bei Frau Kaube-Herrero persönlich erfolgen. Es werden telefonisch und schriftlich keine Termine vergeben.
Anmeldezeitraum: Montag – Donnerstag 9:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:30 Uhr.
Für den ordnungsgemäßen Rücktritt von einer Prüfung beachten Sie bitte die Prüfungsordnung Ihrer Studienganges und die Angaben des Prüfungsamtes. Weiterhin gilt Folgendes:
Krankheitsbedingter Rücktritt von mündlichen Prüfungen am IER
- Krankmeldung: Die Studierenden müssen spätestens am ursprünglich geplanten Prüfungstermin den Prüfer und das IER-Sekretariat telefonisch oder per Fax/E-Mail über den krankheitsbedingten Rücktritt informieren.
- Einreichungstermin für das Attest: Spätestens am 5. auf den Prüfungstermin folgenden Werktag (Mo-Fr) muss das Attest im IER-Sekretariat eingegangen sein. Um diese Frist zu wahren, werden auch gültige Atteste per Fax oder eingescannt per E-Mail akzeptiert, sofern die Originalunterlagen schnellstmöglich im IER-Sekretariat nachgereicht werden.