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Prüfungsausschüsse (Maschinenwesen, Technologiemanagement)

Allgemeines

Bitte wenden Sie sich für alle Anträge und Anfragen an unsere Sprechstunde. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten können Sie sich im Sekretariat des Studienbüros der Gemeinsamen Kommission Maschinenbau (GKM), Tel. 685-66469, vormittags telefonisch anmelden und einen Termin geben lassen.

 

Vorsitzender:

Prof. Dr. Rainer Friedrich

Studiengänge:

 

  • Maschinenwesen (Diplom)
  • Maschinenbau (Bachelor, Master)
  • Technologiemanagement (Diplom, Bachelor, Master)
Kontakt: über die Sprechstunde

Termine Sprechstunde:
 
 

Dienstag vormittags von 9:00h bis 10:00h
am 14. Februar 2012; 13. März ;  Mo 16. April 2012;
15. Mai; 12. Juni ; 10. Juli

Ort der Sprechstunde:

Pfaffenwaldring 9, 5. Stock, Anmeldung Zimmer 5-221

Wichtig:

Bitte bringen Sie das für Ihr Anliegen betreffende Formular, das Sie unten herunterladen können, sowie zugehörige Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben mit. Falls Ihr Anliegen nicht zu den unten aufgeführten Fällen gehört, bringen Sie bitte dieses

Formular ausgefüllt und unterschrieben mit.

 

Ausschließlich in dringenden Fällen, die nicht bis zur nächsten Sprechstunde Zeit haben, lassen Sie sich per E-Mail oder telefonisch einen gesonderten Termin geben:

Vorsitzender Prof. Dr. Rainer Friedrich E-Mail: pa-mach@ier.uni-stuttgart.de;
pa-tema@ier.uni-stuttgart.de
Maschinenwesen;
Technologiemanagement (stellv.)
Dipl.-Ing. C. Costa Tel. 685-66468,
E-Mail: pa-mach@ier.uni-stuttgart.de
Technologiemanagement;
Maschinenwesen (stellv.)
Dr. Rolf Ilg Tel. 970-2023,
E-Mail: pa-tema@ier.uni-stuttgart.de

 

Aktuelle Prüfungsordungen

Diplom Maschinenwesen
Bachelor Maschinenbau
Master Maschinenbau
Diplom Technologiemanagement
Bachelor Technologiemanagement
Master Technologiemanagement

 

Anliegen


Genehmigung und Rücktritt von Prüfungen

Mitbringen: ausgefülltes Formular (mit Begründung), ggf. ärztliches Attest

Bis 7 Tage vor dem Prüfungstermin stellen sie Ihren Antrag direkt beim Prüfungsamt. Eine Begründung ist nicht erforderlich; falls Sie krank sind, empfiehlt es sich jedoch, als Grund 'krank' anzugeben, dazu ist immer ein ärztliches Attest vorzulegen.

Danach muss der Antrag mit Begründung beim Prüfungsausschuss gestellt werden. Bei Krankheit bitte ärztliches Attest beifügen oder innerhalb von drei Arbeitstagen nachreichen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag nur genehmigt wird, wenn er vor Beginn der Prüfung beim Prüfungsausschuss eingegangen ist. Den Antrag geben Sie ab:

Im Sekretariat des Studienbüros der Fakultäten 4 und 7, Pfaffenwaldring 9, 5. Stock, Zimmer 5-221.
Falls das Sekretariat nicht besetzt ist, ist die Abgabe auch in den Zimmern 5-220 oder 5-219 möglich.
Notfalls können Sie den Antrag auch per E-Mail (E-Mail-Adresse s.o.) schicken und das Attest ggf. nachreichen. Den bearbeiteten Antrag können Sie persönlich in einer der Sprechstunden abholen; wenn Sie einen ausreichend frankierten Rückumschlag beifügen, wird er Ihnen auch per Post zugeschickt.

Wenn durch den Rücktritt die Fristen für das Bestehen der Orientierungsprüfung, der Bachelorprüfung oder der Diplomvorprüfung überschritten werden, ist ein Rücktritt nicht möglich, außer Sie haben den Rücktritt nicht zu vertreten.

Wiederholungsprüfungen müssen spätestens im Rahmen der Prüfungstermine des folgenden Semesters abgelegt werden. Bei Wiederholungsprüfungen ist ein Rücktritt nicht möglich, außer Sie haben den Nichtantritt nicht zu vertreten - dies ist im Wesentlichen nur bei Krankheit der Fall.

 

Verlängerung der Frist zum bestehen der Orientierungsprüfung
Verlängerung der Frist zum Bestehen der Bachelorprüfung

Mitbringen: ausgefülltes Antragsformular (Orientierungsprüfung, Bachelorprüfung); Belege, z. B. ärztliches Attest; aktueller Bescheid/Ausdruck über Prüfungsleistungen

Anträge müssen formlos schriftlich abgegeben werden und eine Begründung enthalten, die darlegt, warum Sie die Fristüberschreitung nicht zu vertreten haben. Dieser Grund muss durch Belege nachgewiesen/belegt werden. Außerdem legen Sie bitte einen aktuellen Bescheid über Ihre Prüfungsleistungen (beim Prüfungsamt erhältlich) oder einen selbst abgerufenen aktuellen Auszug über Ihre Prüfungsleistungen bei.
Bitte beachten Sie, dass hier im Wesentlichen nur Krankheit während des Prüfungstermins oder länger andauernde Krankheit im Semester vor dem Prüfungstermin als Begründung anerkannt wird. Dies ist durch ärztliches Attest nachzuweisen.
Andere Gründe können sein: Betreuung eines Kindes unter drei Jahren, für das Ihnen die Personensorge zusteht und das in Ihrem Haushalt lebt und von Ihnen allein versorgt wird; langandauernde oder ständige körperliche Behinderung; Schwangerschaft.

 

Genehmigung einer Zweitwiederholung

Mitbringen: ausgefülltes Formular, aktueller Bescheid/Ausdruck über Prüfungsleistungen.

 

Antrag auf Einsichtnahme in die Prüfungunterlagen

Eine Genehmigung zur Einsichtnahme können Sie sich vormittags im Studienbüro der GKM (Frau Zierott, Sekretariat, Pfaffenwaldring 9, 70569 Stuttgart, 5. Stock, Zimmer 5-221) abholen. Voranmeldung und Mitbringen eines Formulars ist nicht erforderlich. Bitte halten Sie Informationen zu Name der Vorlesung, Prüfungstermin und Prüfer bereit.


Bitte prüfen Sie zuerst, ob der zuständige Prüfer/Lehrstuhl eine Genehmigung durch den Prüfungsausschuss verlangt. Dies wird unterschiedlich gehandhabt. Einige Prüfer bieten feste Termine zur Prüfungseinsicht an, die Sie dann wahrnehmen sollten.

 

Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Bachelorabeit oder Diplomarbeit

Mitbringen: ausgefülltes Formular mit Begründung und Stellungnahme des Erstprüfers und Betreuers.

 

Antrag auf Durchführung der Diplomarbeit außerhalb der beiden Hauptfächer

Auf dem Formular zur Anmeldung der Diplomarbeit beim Prüfungsamt muss zunächst einer der beiden Hauptfachprofessoren/-innen bestätigen, dass er/sie zustimmt. Diese Bestätigung müssen Sie selbst einholen. Mit diesem Formular und einer Bestätigung Ihrer betreuenden Person, dass sie die Betreuung der Arbeit übernimmt, stellen Sie dann einen Antrag auf Zustimmung durch den Prüfungsausschuss.

 

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen und/oder an anderen Hochschulen

Mitbringen: ausgefülltes Formular, Unterlagen über die Prüfungs- und Studienleistungen, für die Anerkennung beantragt wird.

Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung von Studienzeiten (Einstufung in ein höheres Fachsemester) beim Studiensekretariat zu beantragen ist.

 

Sonstige Anliegen

Benutzen Sie bitte das allgemeines Formular für sonstige Anliegen.