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Anmeldung und Rücktritt von mündlichen Prüfungen

Die Modalitäten für Prüfungen am IER sind unter dem jeweiligen Studiengang online verfügbar.

Prüfungsanmeldung von mündlichen Prüfungen am IER
  • Für Bachelor- und Masterstudiengänge muss die mündliche Prüfung über LSF im Prüfungsanmeldezeitraum angemeldet werden.
  • Die Vereinbarung des Prüfungstermins erfolgt mit dem jeweiligen Prüfer. Prüfungen bei Prof. Voß werden über das IER-Sekretariat (Frau Heydorn) vereinbart.
  • Parallel zur Terminvereinbarung muss die Prüfung persönlich im IER-Sekretariat angemeldet werden.
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Krankheitsbedingter Rücktritt von mündlichen Prüfungen am IER
  • Krankmeldung: Die Studierenden müssen spätestens am ursprünglich geplanten Prüfungstermin den Prüfer und das IER-Sekretariat telefonisch oder per Fax/ E-Mail über den krankheitsbedingten Rücktritt informieren.
  • Einreichungstermin für das Attest: Spätestens am 5. auf den Prüfungstermin folgenden Werktag (Mo-Fr) muss das Attest im IER-Sekretariat eingegangen sein. Um diese Frist zu wahren, werden auch gültige Atteste per Fax oder eingescannt per E-Mail akzeptiert, sofern die Originalunterlagen schnellstmöglich im IER-Sekretariat nachgereicht werden.
     
Nicht krankheitsbedingter Rücktritt von mündlichen Prüfungen am IER
  • Ein nicht krankheitsbedingter Rücktritt ohne Angabe von Gründen ist nur bis zu 7 Werktage (Mo-Fr) vor dem Prüfungstermin möglich, die Benachrichtigung erfolgt wie im Fall der Krankmeldung, s.o.